Code: Ist nur ein Geschaftsfuhrer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschaftsfuhrer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschaftsfuhrer oder durch einen Geschaftsfuhrer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschafte abzuschlie?en (011)
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe im Sinne des § 52 Abs. 2 Ziff. 4 AO sowie die Förderung der Volks- und Berufsbildung im Sinne des § 52 Abs. 2 Ziff. 7 AO. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte tätigen und alle Maßnahmen vornehmen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern und dem Zweck des Unternehmens dienlich sind. (2) Die Gesellschaft erfüllt ihren Zweck insbesondere durch folgende Maßnahmen, die den Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft bilden: die Durchführung von Kursen zur beruflichen Fort- und Weiterbildung; die Durchführung von erlebnispädagogischen Programmen wie Wander- und Paddeltouren sowie Wahrnehmungs- und Vertrauensübungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene; jugendpflegerische Bildungstätigkeiten wie Nachhilfeunterricht; die Supervision für gemeinnützige Organisationen und Einrichtungen; Beschaffung von Geld- und Sachmitteln für andere, ebenfalls steuerbegünstigte Körperschaften oder für Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke im Sinne von Absatz 1 . Dies insbesondere durch die Vermarktung von gespendeten Sachgütern für die oben genannten Zwecke. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Gesellschaftszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke föllt das Vermögen der Körperschaft, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Gesellschafter und den gemeinen Wert der von den Gesellschaftern geleisteten Sacheinlagen übersteigt an: ELAN e.V., Brühler Straße 52, 99084 Erfurt, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.