| Gegenstand | Verkehrssicherheitsprüfungen sowie insbesondere folgende Tätigkeiten: - Hauptuntersuchungen nach § 29 StVZO, - Sicherheitsprüfungen nach § 29 StVZO, - Untersuchungen des Motormanagements und Abgasreinigungssystems nach Anlage VIII und VIIIa StVZO, - Untersuchungen an Fahrzeugen zur gewerblichen Personenbeförderung nach § 41 und § 42 BOKraft, - Verlängerung der ADR-Zulassungsbescheinigung (Gefahrguttransporter) gemäß § 14 Abs. 5 GGVSEB, - Änderungsabnahmen nach § 19 Abs. 3 StVZO, - Gutachten zur Erlangung des Oldtimerstatus nach § 23 StVZO (Odtimergutachten für H-Kennzeichen und 07er Kennzeichen), - Gassystemeinbauprüfungen und wiederkehrende Gasanlagenprüfungen nach § 41a StVZO, - Gutachten gemäß § 5 Abs. 3 FZV (Gutachten über die Vorschriftsmäßigkeit eines Kfz auf Anordnung durch eine Behörde, z. B. nach "Mängelkarte"), - Gutachten zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere gemäß § 13 Abs. 1 FZV, - Bestätigung für Tempo-100-Eignung von Anhängern gemäß 9. AusnVO StVO, - Datenblatterstellung zur Zulassung von Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung, die bislang im Ausland zugelassen waren, - die Erstellung von Schadengutachten, - Schätzungen von Fahrzeugen, - UVV Prüfungen und - Gasprüfung nach G 607. |