Code: Ist nur ein Geschaftsfuhrer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschaftsfuhrer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschaftsfuhrer oder durch einen Geschaftsfuhrer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Die Beteiligung an anderen Gesellschaften, insbesondere Beteiligung als Komplementärin an Kommanditgesellschaften sowie Halten und Verwalten von eigenen Beteiligungen.