Code: Ist nur ein Geschaftsfuhrer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschaftsfuhrer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschaftsfuhrer gemeinsam vertreten. (064)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschafte abzuschlie?en (011)
Gegenstand
die gewerbsmäßige Anlageberatung und Vermittlung im Umfang der Bereichsausnahme des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG als Finanzanlagenvermittler (§ 34 f GewO) bzw. Honorar-Finanzanlagenberater (§ 34 h GewO) sowie die Entwicklung bzw. der Vermarktung von Webseiten und digitalen Medienformaten. Eine unter § 34 c, d und i GewO fallende Tätigkeit oder nach dem Kreditwesengesetz (KWG) erlaubnispflichtige Vermittlung wird nicht ausgeführt