Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. (064)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Das Halten von Beteiligungen, die Geschäftsführung von Tochtergesellschaften und die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere Erwerb, Verwaltung und Verkauf von Immobilien, Beteiligungen, Forderungen und sonstigen Vermögenswerten sowie Entwicklung von Projekten und Beratung von Unternehmen. Unter § 34 h GewO fallende Tätigkeiten werden nicht ausgeführt.