Code: Ist nur ein Geschaftsfuhrer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschaftsfuhrer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschaftsfuhrer oder durch einen Geschaftsfuhrer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
- Betrieb eines Wildgatters, - Produktion von Wildfleisch, - Handel mit Wildfleisch, - Handel mit Waffen und Munition, - Handel mit Gegenständen für Outdoor, Jagd und Schießsport, - Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von optischen Produkten, Ferngläsern, Zieloptiken, Reflexvisieren, Wärmebild- und Nachtsichtgeräten und Lockmitteln.