Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft alleine. Sind drei Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft von drei Geschäftsführern gemeinschaftlich oder einem Geschäftsführer gemeinschaftlich mit zwei Prokuristen vertreten. Sind zwei Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft von zwei Geschäftsführern oder von einem Geschäftsführer gemeinschaftlich mit einem Prokuristen vertreten. Sind mehr als drei Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft von allen Geschäftsführern gemeinschaftlich vertreten. Jeder bestellte Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.