| Gegenstand | Förderung von Kunst und Kultur und der Förderung von Wissenschaft und Forschung mit dem Schwerpunkt Fotografie; Die Gesellschaft erfüllt ihren Zweck, insbesondere durch folgende Maßnahmen, die mit Betrieb eines Joachim Giesel Archiv verfolgt werden: a) die Eröffnung eines Archives als Ort der Begegnung und des Austauschs im öffentlichen Raum, b) die kunsthistorische Aufarbeitung der Lebenswerke von Fotografinnen und Fotografen, namentlich Joachim Giesel, Recherche, konservatorische Maßnahmen, Bestandserfassung und Digitalisierung der fotografischen Erzeugnisse, deren Aufarbeitung für Ausstellungsvorhaben, Unterstützung und Organisation von Ausstellungen zur zeitgenössischen Fotografie, besonders der Deutschen Fotografiegeschichte nach 1945, Herausgabe, Konzeption und Mitarbeit an Publikationen zur Fotografie, c) die Förderung junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler durch die Einbindung an die oben genannten Vorhaben, die Vergabe von Stipendien und die Möglichkeit, eigene wissenschaftliche Veranstaltungen und Forschungsvorhaben durchführen zu können, deren Ergebnisse in Form einer Ausstellung der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglich sind, d) die Förderung von Künstlerinnen und Künstlern, die eingeladen sind mit dem Joachim Giesel Archiv in den Dialog zu treten, die Möglichkeit zur Partizipation und der Bereitstellung von Ausstellungsfläche, das Angebot zur Vernetzung und zur Herstellung des Austauschs zwischen Personen der Kunstwelt, öffentlichen und privaten Einrichtungen wie Museen, Galerien, Hochschulen und der breiten Öffentlichkeit, e) die Projektzusammenarbeit mit anderen Einrichtungen, insbesondere denen der Stadt Leipzig und der Stadt Hannover, f) Einrichtung einer digitalen Bildverwaltung mit einem Schwerpunkt für Zeit- und Stadtgeschichte Hannover, um die Fotografien einer breiten Öffentlichkeit effektiver zugänglich zu machen sowie die aufgearbeiteten Informationen für wissenschaftliche Arbeiten und weitere gemeinnützige Projekte zur Verfügung zu stellen. Die Gesellschaft kann auch andere Maßnahmen durchführen, die zur Förderung des Gesellschaftszwecks unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind, sich an anderen Gesellschaften mit vergleichbarer Zwecksetzung beteiligen und deren Geschäfte führen. Sie kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. |