Die Gesellschaft hat mindestens zwei Geschäftsführerinnen bzw. Geschäftsführer (Mitglieder der Geschäftsführung). Die Gesellschaft wird durch zwei Mitglieder der Geschäftsführung gemeinsam oder durch ein Mitglied der Geschäftsführung gemeinsam mit einer Prokuristin oder einem Prokuristen vertreten. Hat die Gesellschaft nur ein Mitglied der Geschäftsführung, vertritt dieses Mitglied für die Dauer, für die sie oder er alleiniges Mitglied der Geschäftsführung ist, die Gesellschaft allein.
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Gegenstand
Erforschung, Entwicklung und Konstruktion optischer und opto-elektronischer Komponenten und Systeme sowie von Geräten und Maschinen zu deren Herstellung inklusiver alle damit im Zusammenhang stehenden Maßnahmen und Tätigkeiten einschließlich der Verwertung der Forschungs- und Entwicklungsergebnisse (Wissenstransfer).