Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
ist der Erwerb, die Gründung, das Halten, das Verwalten und das Veräußern von direkten und indirekten Beteiligungen an Unternehmen und die Übernahme der Stellung als persönlich haftender Gesellschafter, ebenso wie die Verwaltung eigenen Vermögens, sowie Kauf, Halten, Entwicklung und Verkauf von Immobilien (kein Immobilienhandel) sowie die Erbringung von Beratungsdienstleistungen in diesem Bereich. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach dem KWG/KAGB werden ausdrücklich nicht ausgeübt.