Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
das Planen, Entwickeln, und Bauen als Generalunternehmer im genehmigungsfreien Rahmen, Bauträgertätigkeit nach § 34c GewO sowie eigene Bautätigkeit im Hoch- und Tiefbau.