| Gegenstand | Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere in Form - des Ankaufs, der Entwicklung, der Verwaltung und der Verwertung von Immobilien und Grundbesitz aller Art, auch über Beteiligungsunternehmen; - des Erwerbs (auch durch Gründung), das Halten und Verwalten von Beteiligungen im In- und Ausland, ferner die Übernahme aktiver Führungs-, Steuerungs- und Finanzierungsaufgaben für solche Beteiligungen; - der Aufnahme von Fremdkapital sowie der Vergabe von Darlehen an verbundene Unternehmen, soweit dies nicht unter die Genehmigungspflicht des KWG fällt; - der Vermietung, Management, Verwaltung und die wirtschaftliche Verwertung von Immobilien und Grundbesitz, auch über Beteiligungsunternehmen, sowie - alle Tätigkeiten, welche mit dem Gesellschaftszweck direkt oder indirekt zusammenhängen oder denselben fördern können, soweit hierzu keine behördlichen Genehmigungen erforderlich sind. |