Code: Ist nur ein Geschaftsfuhrer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschaftsfuhrer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschaftsfuhrer gemeinsam vertreten. (064)
Gegenstand
Der Betrieb gastronomischer Einrichtungen sowie der Betrieb von Friseursalons sowie Kosmetikstudios.