Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch alle Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
der Betrieb von Bierbrauereien, die Herstellung und der Vertrieb von alkoholischen und alkoholfreien Getränken sowie von sonstigen Nahrungsmitteln aller Art und die Führung und Verpachtung eigener und fremder Gaststättenbetriebe.