Code: Ist nur ein Geschaftsfuhrer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschaftsfuhrer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschaftsfuhrer gemeinsam vertreten. (064)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschafte abzuschlie?en (011)
Gegenstand
- Verlagstätigkeit einschließlich aller damit verbundenen Tätigkeiten wie Herstellung von Erzeugnissen in unterschiedlichsten Verfahren, analog oder digital, Werbung für und in den Erzeugnissen sowie Vertrieb der Erzeugnisse auf allen möglichen Vertriebswegen; - Handelstätigkeit mit eigenen oder fremden, neuen oder gebrauchten verlegerischen oder künstlerischen Produkten unabhängig von der Höhe der Auflagen oder der Anzahl der Exemplare bzw. Stücke oder ihres Trägermediums, des Wiedergabe- oder Vervielfältigungsverfahrens oder der Art ihrer Herstellung; - Werbetätigkeit insbesondere für die der Verlags- und Handelstätigkeit dienenden Zwecke einschließlich der Nutzung digitaler oder traditioneller Werbeformen, der Teilnahme an Messen und Ausstellungen sowie der Nutzung sozialer Netzwerke.