Code: Ist nur ein Geschaftsfuhrer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschaftsfuhrer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschaftsfuhrer gemeinsam vertreten. (064)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschafte abzuschlie?en (011)
Gegenstand
Der Betrieb einer Serviceplattform zur Bereitstellung von Mehrwertdiensten für internationale Studierende zum Thema Einreise nach Deutschland; hier auch die Vermittlung von Bank- und Sperrkonten sowie von Mobilfunk- und Internetverträgen; ferner die Vermittlung genehmigungspflichtiger Versicherungen nach § 34d Abs. 1 GewO, hier insbesondere der Krankenversicherung, mit Ausnahme der genehmigungspflichtigen Geschäfte nach § 32 KWG