Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen, soweit es sich nicht um Kredit- oder Kreditähnliche Geschäfte mit der Gesellschaft oder den Gesellschaftern handelt.
Gegenstand
die Verwaltung eigenen Vermögens und die Übernahme von persönlichen Haftungen an Handelsgesellschaften des Groß- und Außenhandels.