Ist ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten diese die Gesellschaft gemeinsam.
Gegenstand
das Verwalten eigenen Vermögens, insbesondere Erwerben, Halten und Verwalten von Beteiligungen und Vermögensanlagen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte.