Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
- Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Gaststätten sowie die Durchführung von Veranstaltungsservice, Fullcatering, Partyservice, Leih- und Hostessenservice und damit in Zusammenhang stehende Geschäfte im In- und Ausland. - Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art errichten, übernehmen, sich an ihnen beteiligen und ihre Geschäfte führen. Sie ist zur Errichtung von Zweigniederlassungen befugt. Sie kann alle Maßnahmen ergreifen, die der Förderung des Gesellschaftszwecks dienen.