Ist ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten diese die Gesellschaft gemeinsam.
Gegenstand
An- und Verkauf von Immobilien, Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten aller Art, Verwaltung eigenen Vermögens sowie Ausübung von dem Geschäftszweck dienenden und förderlichen Geschäften. Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach § 34c GewO bedürfen, werden nicht ausgeübt.