Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Jeder Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Gegenstand
der Handel mit Kraft-/ Nutzfahrzeugen, LKWs, die Reparatur und Instandsetzung von Kraft-/Nutzfahrzeugen und LKWs sowie die Umrüstung von Kraftfahrzeugen auf Flüssiggas, Vertrieb von Ersatzteilen und Transportdienstleistungen.