Code: Jeder Geschaftsfuhrer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschafte vorzunehmen. (021)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschafte abzuschlie?en (011)
Gegenstand
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, insbesondere in den Grundlagenbereichen der Angewandten Informatik und der Wirtschaftsinformatik. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch die Akquise sowie die Bearbeitung und die Ergebnisverwertung von Forschungsprojekten. Die Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung werden dabei stets im Sinne des Gemeinwohls verwertet. Die Gesellschaft kann im Sinne der Zweckerreichung mit gleichgelagerten steuerbegünstigten Körperschaften zusammenarbeiten. Die Gesellschaft kann sämtliche Geschäfte betreiben, die zur Erreichung des Geschäftszwecks geeignet sind. Dazu zählen insbesondere: a) Durchführung von interdisziplinär angelegten Forschungsprojekten, deren Forschungsergebnisse der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden; b) Veröffentlichung als Herausgeber von Publikationen aus Wissenschaft und Forschung; c) Durchführung von Fachveranstaltungen zu Themen aus Wissenschaft und Forschung.