Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Abweichend hiervon besteht Einzelvertretungsbefugnis des Geschäftsführers, wenn Verträge abgeschlossen werden, aus denen sich für die Gesellschaft eine Zahlungsverpflichtung von insgesamt nicht mehr als 5.000,00 € ergibt.