Handelsregister B des Amtsgerichts Leipzig
Nummer der Firma:
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HRB 3309
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Bruno Schöne GmbH
b)
Oschatz
c)
Gegenstand des Unternehmens ist die
Herstellung von Rolladen, Licht- und
Sonnenschutz-Anlagen und der Vertrieb von
Bauelementen.
100.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Schöne, Cornelia, Kauffrau, Oschatz
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 10.06.1991 zuletzt geändert am
21.05.1997
a)
27.05.2002
Hein
b)
Tag der ersten
Eintragung: 25.07.1991.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag Bl.
56-66 SB.
2
52.000,00 EUR
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 03.08.2004 hat die
Umstellung des Stammkapitals auf Euro und dessen
Erhöhung um 870,81 EUR auf 52.000,00 EUR und die
Änderung der §§ 1(PLZ zum Sitz), 4 (Stammkapital), 7, 11 und
15 des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
a)
18.08.2004
Gildemeister
b)
Beschluss Bl. 73-78 SB
Gesellschaftsvertrag Bl.
79-88 SB
3
b)
Geschäftsanschrift:
Friedensstraße 1, 04758 Oschatz
Von Amts wegen eingetragen gemäß § 3
EGGmbHG.
a)
30.04.2013
Künne
Abruf vom 26.03.2024