Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein.Bei der Bestellung mehrerer Geschäftsführer wird die Gesellschaft durch zwei Geschäffsführer oder durch einen Geschäftsführer im Zusammenwirken mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Geschäffsführer kann durch einstimmigen Beschluss der Gesellschafterversammlung EinzeIvertretungsbefugnis erteilt werden.