Code: Ist nur ein Geschaftsfuhrer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschaftsfuhrer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschaftsfuhrer gemeinsam vertreten. (064)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschafte abzuschlie?en (011)
Gegenstand
das Verlagswesen; Verlegen von Büchern und Zeitschriften; Versand- und Internet-Einzelhandel; Werbung und Marktforschung; Übersetzen und Dolmetschen; Druck- und Medienvorstufe; Einzelhandel mit Antiquitäten und Gebrauchtwaren; Einzelhandel mit Zeitschriften und Zeitungen; Handelsvermittlung von Büchern, Zeitschriften, Zeitungen, musikalischen und sonstigen Druckerzeugnissen; Entwicklung und Programmierung von Internetpräsentation; Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie; Betrieb von Werbeagenturen