Code: Ist nur ein Geschaftsfuhrer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschaftsfuhrer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschaftsfuhrer gemeinsam vertreten. (065)
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
Konzeption, Gestaltung, Erstellung sowie Administration und Pflege von Webseiten. Einkauf und Verkauf von Internetportalen sowie Vermittlungs- und Vermarktungsleistungen im Internet über eigenbetriebene Portale. Die Vermittlung von Reisen sowie weiteren touristischen Dienstleistungen.