Code: Jeder Geschaftsfuhrer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschafte vorzunehmen. (021)
Gegenstand
- die Errichtung und der Betrieb von Gewinnspielen; - der Handel mit Luxusgegenständen und -dienstleistungen.