Code: Ist nur ein Geschaftsfuhrer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschaftsfuhrer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschaftsfuhrer oder durch einen Geschaftsfuhrer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
(1) Die Körperschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Körperschaft ist die Förderung von Kunst und Kultur. (2) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Durchführung von Kunstausstellungen sowohl für Künstler aus der Region Leipzig als auch für nationale und internationale Künstler im Rahmen von Wechselausstellungen, durch die Durchführung von Dauerausstellungen von Kunstwerken, die der Körperschaft von Dritten zur Verfügung gestellt werden sowie durch die Förderung von Künstlern und Kunstausstellungen durch Bereitstellung von Geld- und Sachmitteln.