Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43 a Abs. 4 der deutschen Wirtschaftsprüferordnung (WPO), insbesondere 1. Durchführung von Jahres- und Konzernabschlussprüfungen. 2. Durchführung sonstiger betriebswirtschaftlicher Prüfungen, 3. Beratung und Vertretung in steuerlichen Angelegenheiten, 4.Bewertung von Unternehmen und Unternehmensteilen, 5.Beratung in Fragen der Planung,Errichtung und Führung von Unternehmen sowie in Fragen der Aufbau- und Ablauforganisation 6.Tätigkeit als Sachverständige und Erstellung von Gutachten.