Code: Jeder Geschaftsfuhrer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschafte vorzunehmen. (021)
Gegenstand
der nicht im Besonderen genehmigungspflichtige Groß- und Einzelhandel von Lebensmitteln aller Art, respektive Tiefkühlware, Weine, Spirituosen, Molkerei- und Fleischprodukte und Verpackungen.