| Gegenstand | (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. AO. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke, insbesondere die Förderung der Betreuung alter, behinderter oder pflegebedürftiger Personen sowie der Betreuung von Kindern und Jugendlichen. (3) Der Satzungszweck wird insbesondere dadurch verwirklicht, dass die Gesellschaft - Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit und ohne aufstehende Gebäude erwirbt, - Gebäude auf eigenen und fremden Grundstücken errichtet und verwaltet sowie - gesellschaftseigene Liegenschaften verwaltet, um auf den Grundstücken und in den Gebäuden selbst oder durch Dritte Alten-, Altenpflege- oder Pflegeheime, Kindergärten, Kinderhorte, Kinderkrippen, Kinderheime, Jugendheime, Werkstätten für behinderte Menschen oder ähnliche Einrichtungen zur Förderung der Jugendhilfe, der Altenhilfe oder des Wohlfahrtswesens zu betreiben bzw. betreiben zu lassen. |