| Gegenstand | Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen gemäß dem Steuerberatungsgesetz (§§ 1, 2, 3, 32, 33), insbesondere die Führung von Buchhaltungen für Auftraggeber, einschliesslich der laufenden anfallenden Arbeiten wie Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Lohnsteueranmeldungen usw. Aufstellen der Jahresabschlüsse mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Aufstellung von Zwischenbilanzen und Vermögensaufstellungen (Status); die berufliche Wahrnehmung fremder Interessen, einschliesslich der Beratung (§ 57 Abs. 3 Nr. 2 StBerG); wirtschaftsberatende, gutachtliche und treuhänderische Tätigkeiten im Sinne der Tätigkeit im vorgenannten ersten Absatz, sowie die Erstellung von Bescheinigungen über die Beachtung steuerrechtlicher Vorschriften in Vermögensübersichten und Erfolgsrechnungen (§ 57 Abs. 3 Nr. 3 StBerG); begleitende Aufgaben sonstiger Art, soweit dies berufsrechtlich zulässig ist. |