| Gegenstand | Versicherungsmakler im Sinne der §§ 93 ff. HGB. Vermittlung von Finanzierungen, Investmentfonds, Leasinggeschäfte, Darlehen, Versicherungen, Bausparen, Immobilien und sonstigen Finzanzgeschäften, soweit diese nicht nach dem KWG erlaubnispflichtig sind. Gewerbsmäßige Vermittlung oder der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Verträgen über: Grundstücke und/oder grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume und/oder gewerbliche Räume, Darlehen, den Erwerb von Anteilscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft, den Erwerb von ausländischen Investmentanteilen, den Erwerb von sonstigen öffentlichen angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden, den Erwerb von öffentlichen angebotenen Anteilen an einer Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft. Die Gesellschaft ist berechtigt: Bauvorhaben als Bauherr in eigenem Namen für eigene/fremde Rechnung vorzubereiten/durchzuführen unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern, sonstigen Nutzungsberechtigten, von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte, Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für frende Rechnung wirtschaftlich vorzubereiten/durchzuführen. |