Die Geschäftsführung besteht aus einem oder mehreren Mitgliedern (Geschäftsführern). Hat die Gesellschaft mehrere Geschäftsführer, so muss die Gesellschafterversammlung den Vorsitz regeln. Die Gesellschafterversammlung bestimmt die Art der Zeichnungsberechtigung der Geschäftsführer.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Erwerb, Halten, Vermieten und Veräußern von Liegenschaften aller Art im In- und Ausland für eigene oder fremde Rechnung, die Verwaltung, Vermittlung, Vermarktung und sofortiger Bewirtschaftung von Liegenschaften im In- und Ausland für eigene und fremde Rechnung sowie die Erbringung von damit zusammenhängenden (Dienst-) Leistungen).