| Gegenstand | (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i.S.d. Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die örperschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Zweck der Körperschaft ist 1. die Förderung von Wissenschaft und Forschung; 2. die Förderung der Religion; 3. die Förderung der Jugend- und Altenhilfe; 4. die Förderung von Kunst und Kultur, insbesondere Musik; 5. die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege; 6. die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; 7. die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes und des Hochwasserschutzes; 8. die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens; 9. die Förderung der Heimatpflege, Heimatkunde und der Ortsverschönerung; 10. die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich dieses Gesetzes; hierzu gehören nicht Bestrebungen, die nur bestimmte Einzelinteressen staatsbürgerlicher Art verfolgen oder die auf den kommunalpolitischen 3 Bereich beschränkt sind; 11. die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke; 12. die Förderung der Unterhaltung und Pflege von Friedhöfen. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch 1. die Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen und Forschungsvorhaben; 2. die Vergabe von Forschungsaufträgen; 3. die Pflege von Kunstsammlungen und Kunstobjekten; 4. die Förderung und Unterstützung des Kammermusikfestes Oberlausitz und der Kammermusikfest Oberlausitz Akademie durch Sach- und Geldspenden sowie sonstige, geeignete Maßnahmen; 5. die Förderung von pädagogischen Kultur- und Bildungsprojekten, insbesondere für Kinder und Jugendliche; 6. die Erhaltung, Verwaltung und Entwicklung bestehender Denkmäler, inbesondere des Ritterguts Schloss & Park Gröditz sowie von Kunst- und Manufakturwerken, Kulturgütern oder Leihgaben. 7. Maßnahmen, die dem Erhalt, der Pflege, Zugänglichmachung und öffentlichen Nutzung der bestehenden (Gröditz) und ehemaligen (Baruth) Schloss- und Parkanlagen sowie der öffentlich zugänglichen Familiengräber (in Baruth, Gröditz, Hochkirch, Dahren und Dresden) und der ev.-luth. (Patronats) Kirchen in Gröditz und Baruth dienen. 8. Maßnahmen, die dem Erhalt, der Pflege, Zugänglichmachung und öffentlichen Nutzung des bestehenden Pilgerweges sowie der Pilgerherberge auf dem Areal des Rittergutes Schloss & Park Gröditz sowie des angrenzenden Naturschutzgebietes "Gröditzer Skala" dienen. 9. Maßnahmen, die wissenschaftliche und familienkundliche Heimatforschung sowie die Erforschung von Kunstwerken und Kulturgütern betreffen und diese in geeigneter Weise der Öffentlichkeit zugänglich und nutzbar machen, insbesondere durch Veröffentlichungen, Veranstaltungen und Publikationen. 10. Maßnahmen, die die musische Förderung von Kindern und Jugendlichen in geeigneter Weise der Öffentlichkeit zugänglich und nutzbar machen, insbesondere durch Veröffentlichungen, Veranstaltungen und Konzerte. 11. Die Auslobung von dotierten oder undotierten Preisen, die an Personen oder Institutionen für besonderes ehrenamtliches, kulturelles, musikalisches, gesellschaftliches, wissenschaftliches und denkmalpflegerisches Engagement verliehen werden. 12. Beratung und Unterstützung öffentlich-rechtlicher Institutionen in pädagogischen oder kulturfachlichen Angelegenheiten. Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. |