Code: Ist nur ein Geschaftsfuhrer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschaftsfuhrer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschaftsfuhrer oder durch einen Geschaftsfuhrer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Gegenstand
Versicherungsmakler nach § 93 HGB in Verbindung mit § 34d GewO und übernimmt damit die Beratung (ausgenommen Rechts- und Steuerberatung), Vermittlung und Verwaltung von Versicherungsverträgen sowie Bausparverträgen für private und gewerbliche Mandanten; Organisation von Kooperationen mit Marktteilnehmern als Empfehlungsgeber oder in der Vertriebsunterstützung; Anbieten von Schulungen und/oder Coachingangeboten für die Bereiche Finanz- und Strategieberatung; betriebswirtschaftliche Beratung (ausgenommen Rechts- und Steuerberatung) und Unterstützung sowie Risikomanagement.