| Gegenstand | Förderung der Kinder- und Jugendhilfe gemäß SGB VIII, sowie die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung. Die Gesellschaft verfolgt darüber hinaus mildtätige Zwecke, indem sie Menschen unterstützt, die die Voraussetzung des § 53 Abgabenordnung erfüllen. Die Förderung ist unabhängig von Abstammung, Rasse, Herkunft, Geschlecht, Glaubensbekenntnis sowie religiöser oder politischer Anschauung Der Gesellschaftszweck wird insbesondere umgesetzt durch die - Begleitung von Menschen, die die Voraussetzungen des § 53 Abgabenordnung erfüllen - Angebote der Kinder und Jugendhilfe gemäß SGB VIII, insbesondere Erziehungsbeistandschaften, sozialpädagogische Familienhilfe, Heimerziehung, Hilfe für junge Volljährige sowie Eingliederungshilfe - Angebote für Menschen gemäß SGB IX - Betreuung im Kleinkinderbereich - Durchführung von Ferienmaßnahmen für Kinder und Jugendliche - Bereitstellung und Begleitung von Praktika innerhalb der Fort- und Weiterbildung sowie Ausbildung in Bereichen der Pädagogik/Erziehung und sozialer Arbeit. |