Code: Ist nur ein Geschaftsfuhrer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschaftsfuhrer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschaftsfuhrer oder durch einen Geschaftsfuhrer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Gegenstand
Förderung des Sports im Sinne von § 52 Absatz 2 Nr. 21 der Abgabenordung durch die Förderung und Durchführung von Veranstaltungen und Weiterbildungen des Tanzsports im Allgemeinen und Veranstaltungen des Amateurtanzsports für alle Altersklassen im Besonderen.