Die Gesellschaft wird durch den persönlich haftenden Gesellschafter vertreten. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, sind diese gemeinschaftlich vertretungsberechtigt. Der persönlich haftende Gesellschafter ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Gegenstand
Verwaltung von eigenem Vermögen und Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen, inklusive Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten sind nicht Gegenstand des Unternehmens.