| Gegenstand | Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe und Ju-gendarbeit im Sinne von § 52 Absatz 2 Nr. 4 der Abgabenordung. Angesprochen sind ältere Kinder, Jugendliche sowie junge Erwachsene (ca. 10-27 Jahre). Die Gesellschaft verwirklicht ihre Zwecke im Rahmen ihrer sachlichen Möglichkeiten ohne Rücksicht auf Staatsangehörigkeit, Konfession, Rasse, Geschlecht und Wohnsitz, insbesondere durch folgende Maßnahmen: Gründung, Schaffung und Unterhaltung von Wohngemeinschaften zur Aufnahme von Jugendlichen und jungen Erwachsenen (ab 18 Jahre), Begleitung und Unterstützung der Pflegeeltern/ der Vollzeitpflegestellen von Jugendlichen (unter 18 Jahre) der Wohngemeinschaften und des Netzwerkes, Betreuung, Begleitung und Mentoring von jungen Menschen im Rahmen des gemeinschaftlichen Wohnens, Lebens und bei der Bewältigung des Alltags, Unterstützung und Förderung älterer Kinder, Jugendlicher und junger Erwachsener, insbesondere bei der Organisation und Durchführung von Freizeitaktivitäten, Ferienfreizeiten, außerschulischer Bildung, Berufsvorbereitung und der Lebensplanung, Vernetzung mit (über-)regionalen Partnern (Gemeinden und zuständigen Ämtern, Jugendeinrichtungen, Unternehmen, Therapeuten, Mentoren u.w.) und Organisation und Buchung/Nutzung von deren Angeboten, Planung, Organisation, Durchführung von Austauschtreffen mit dem Netzwerk sowie von Seminaren für die Mitarbeiter, Mentoren, angeschlossenen Pflegeeltern und die Netzwerkpartner, Beschaffung und Weitergabe von Mitteln im Sinne von § 58 Nr. 1 AO, die der ideellen Förderung der in § 2 Satz 1 genannten Zwecke dienen. |