Code: Ist nur ein Geschaftsfuhrer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschaftsfuhrer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschaftsfuhrer oder durch einen Geschaftsfuhrer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Gegenstand
Förderung von Wissenschaft und Forschung im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnung, (einschließlich Lehre) auf den Gebieten des nachhaltigen, digitalisierten Bauens, vernetzten, hochautomatisierten Baumaschinen bzw. -robotern sowie neuartigen menschzentrierten Bedien- und Arbeitsumgebungen. Die Gesellschaft erfüllt ihren Zweck insbesondere durch folgende Maßnahmen, die den Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft bilden: Konzeption, Vorbereitung und Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten sowie den Transfer von Forschungsergebnissen; Organisation und Durchführung von Seminaren, Arbeitskreisen, Vorträgen oder ähnlichen Veranstaltungen; Teilnahme an sowie die Organisation von Veranstaltungen und Messen, um die Gegenstände der betriebenen Forschung und Entwicklung einer breiteren Öffentlichkeit näher zu bringen; Anmeldung, Verwaltung und Wahrnehmung von Verwertungsrechten aus den bei den Forschungsaktivitäten der Gesellschaft gewonnenen Patenten.