Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. (064)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere eigener Immobilien sowie deren An- und Verkauf, soweit hierfür keine Genehmigung nach § 34c GewO erforderlich ist; Verwaltung, Gründung und Erwerb von Beteiligung an Unternehmen, Veräußerung von Unternehmen und von Beteiligungen hieran, Verwaltung der Beteiligungen an Unternehmen, jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte.