Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss können einzelne oder alle Geschäftsführer von dem Verbot befreit werden, die Gesellschaft auch bei solchen Rechtsgeschäften zu vertreten, die sie mit sich selbst oder mit einem von ihnen vertretenen Dritten abschließen (Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB).
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschafte abzuschlie?en (011)
Gegenstand
Erwerb von Grundbesitz sowie die Veräußerung, Vermietung, Verpachtung und Verwaltung eigenen Grundbesitzes, insbesondere des Objekts Blücherstraße 61 a in Berlin (Fontane Yard).