Code: Ist nur ein Geschaftsfuhrer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschaftsfuhrer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschaftsfuhrer oder durch einen Geschaftsfuhrer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Gegenstand
Erstellung von Film- und Fernseh-, Video-, DVD- und Multimediaproduktionen sowie Herstellung sonstiger audiovisueller Medien. Dazu gehören insbesondere Film- und TV-Produktionen, Magazinbeiträge, Reportagen, Imagefilme, Produktfilme; Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Multimedia, Film, Video, Internet, Internet-TV. Tätigkeiten der Rechts- und Steuerberatung werden nicht erbracht.