Code: Ist nur ein Geschaftsfuhrer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschaftsfuhrer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschaftsfuhrer gemeinsam vertreten. (064)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschafte abzuschlie?en (011)
Gegenstand
Betreiben einer Spielhalle nach § 33 Gewerbeordnung; Betreiben eines Bistros sowie von Wettbüros; Vermittlung von Sportwetten; Betreiben von Gastronomieeinrichtungen, Restaurants, Bars und Cafés; Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit sowie Marketing und Onlinehandel insbesondere mit Gartenartikeln.