Code: Ist nur ein Geschaftsfuhrer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschaftsfuhrer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschaftsfuhrer oder durch einen Geschaftsfuhrer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens; Erwerb, Halten, Verwaltung und Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen; Erwerb, Halten, Vermieten und Verpachten von unbebauten und bebauten Grundstücken einschließlich Teileigentums, der Umfang der Veräußerung darf die Grenzen einer vermögensverwaltenden Tätigkeit nicht überschreiten; die Gesellschaft ist nicht berechtigt zur Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei Personenhandelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin (Komplementärin) an einer Kommanditgesellschaft