Code: Ist nur ein Geschaftsfuhrer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschaftsfuhrer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschaftsfuhrer oder durch einen Geschaftsfuhrer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Verwaltung eigenen Vermögens im eigenen Namen und auf eigene Rechnung; Vermittlung und Abschluss von Verträgen zur Anschaffung und/oder Veräußerung von Vermögensanlagen sowie die Vergabe von Nachrangdarlehen. Vorgenannte Geschäfte betreibt die Gesellschaft ausschließlich im Rahmen des Ausnahmetatbestandes des § 2 Abs. 1 Nr. 3 VerAnIG. Die Gesellschaft betreibt dabei keine nach dem Kreditwesengesetz erlaubnispflichtigen Geschäfte; Vermittlung von Finanzdienstleistungsprodukten im Bereich der Gewerbegenehmigung gem. § 34 c GewO; Erwerb, Verkauf, Vermittlung und Verwaltung von Immobilien oder Teilen davon; Tätigkeit als Bauträger und Baubetreuer; Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung anderer Gesellschaften in verwandten Herstellungs- und Handelsbereichen.