Code: Ist nur ein Geschaftsfuhrer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschaftsfuhrer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschaftsfuhrer oder durch einen Geschaftsfuhrer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Vorhalten und Betrieb einer Klinik für Plastische und Ästhetische Chirurgie im Sinne von § 30 GewO. In der Klinik sollen elektive stationäre und ambulante Operationen in den Fachgebieten Plastische und Ästhetische Chirurgie durchgeführt werden. Vorhalten und Betrieb eines ambulanten Operationszentrums (AOZ) sowie die Nutzungsüberlassung des AOZ an nachfragende niedergelassene Fachärzte.