Code: Jeder Geschaftsfuhrer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschafte vorzunehmen. (021)
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere Halten von Beteiligungen und Wertpapieren, eigener Immobilien und Grundbesitz.